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Staffelmiete

Staffelmiete

21.02.2019

... Investition mit Vor- und Nachteilen

Sowohl Sie als auch Ihr Vermieter überlassen nichts dem Zufall. Sie versuchen, finanzielle Unstimmigkeiten schon im Voraus zu regeln.

Für D.A.S. Rechtsschutz-Kunden der ERGO

Finden Sie hier unseren Mustervertrag zur Staffelmiete

 

Kalkulierte Mietsteigerung

Haben Sie einer Vereinbarung über die Höhe der Miete für die nächsten Jahre zugestimmt, müssen Sie jährlich unaufgefordert die vereinbarte Mieterhöhung bezahlen.

Der Vorteil:

Die finanzielle Mehrbelastung kommt nicht plötzlich und unerwartet, denn eine außerplanmäßige Mietsteigerung darf Sie nicht mehr treffen.

Der Nachteil:

Die gestaffelte Miete darf die örtlich übliche Vergleichsmiete übersteigen. Nur wenn Ihr Vermieter mehr als 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, kann eine verbotene Mietpreisüberhöhung vorliegen.

Vorsicht: Bei einem Staffelmietvertrag ist anders als in üblichen Mietverträgen eine Klausel zulässig. Danach kann einseitig für den Mieter eine Kündigung für maximal 4 Jahre seit Vertragsschluss ausgeschlossen werden!

Gesetzliche Spielregeln

Haben Sie eine Staffelmiete vereinbart, gilt folgendes:
  • Die Staffelmiete ist auch bei einem unbefristeten Mietvertrag schriftlich zu vereinbaren.
  • Sie bezieht sich immer auf die Netto-Kaltmiete. Die Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizkosten sind davon nicht betroffen.
  • Die Miete darf nur einmal jährlich steigen. Ein kürzerer Turnus ist nicht vorgesehen. Sollten Sie sich trotzdem darauf eingelassen haben, ist dies unwirksam.
  • Der konkrete Betrag der jeweiligen Mieterhöhung oder der genaue Mietzins sind als Geldwert anzugeben. Eine prozentuale Bezeichnung ist unwirksam.
  • Während der Dauer der Staffelmietvereinbarung darf der Vermieter keine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung verlangen.

Wichtige Vorschriften:

§ 557a Staffelmiete

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei