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Reisemängel: Einige Beispiele

7.03.2019

Aus der Rechtsprechung sind hier ein paar Beispiele zusammengetragen. So können Sie sehen, was die Richter als erheblichen Reisemangel anerkannt haben.

 

 

Flugzeug: Mängel bei Flügen

Erheblicher Mangel:

  • Überbuchung
  • Verspätung von mehr als vier Stunden
  • Fehlgeleitetes oder beschädigtes Reisegepäck 
  • Verdorbenes Essen
  • Verlegung der Abflugzeit mit Kleinkind von der Mittagszeit in die Abendstunden (vgl. LG Hannover, Urteil v. 27.04.17, Az. 8 S 46/16)
  • Änderung der Beförderungsklasse von Premium auf Economy Class bei einem auf den Rollstuhl angewiesenen Reisenden verbunden mit einem weiteren Umstieg (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2017, Az. 2-24 S20/17)

 

 Unerheblicher Mangel:

  • Wechsel der Fluggesellschaft 
  • Verzögerung des Rückfluges um zwei Stunden
  • Unzureichender Bordservice Turbulenzen während des Fluges
  • Sitzplatz auf dem Sitz der Flugbegleiter
  • Zwischenlandung trotz gebuchten Direktfluges Weiterflug nach Reparatur
  • Geänderter Ankunftsort in Deutschland
  • Geänderter Abflugsort
  • Zeitliche Verschiebung der gesamten Reise

 

 

Unterkunft: Mängel bei der Unterbringung

Erheblicher Mangel:

  • Unterbringung in einem anderen vergleichbaren Hotel mit schlechterem Zimmer, als im gebuchten Hotel
  • Hotel ist nicht fertig gestellt
  • Unterbringung erfolgt in einem Bungalow statt in einem Hotelzimmer
  • Statt eines gebuchten Doppelzimmers stehen nur zwei Einzelzimmer zur Verfügung
  • Kind muss trotz gebuchten Einzelzimmers im Doppelzimmer der Eltern untergebracht werden
  • Zwei Zimmer liegen trotz anderweitiger Zusage nicht nebeneinander
  • Zu kleines Zimmer (z. B. Doppelzimmer, das kleiner als 12 qm ist und kein Badezimmer aufweist)
  • Defekte Dusche
  • Freiliegendes Kabel im Badezimmer
  • Nicht ordnungsgemäß befestigte Steckdosen
  • Verschmutzte Bettwäsche
  • Fehlendes Warmwasser
  • Fehlender Balkon
  • Club-Anlage statt Hotel
  • Fehlende Animation
  • Fehlender Kinderspielplatz
  • Statt gebuchter vier Schlafgelegenheiten, stehen nur drei zur Verfügung
  • Bisse durch Bettwanzen, wenn der Reiseveranstalter nicht nachweisen kann, welche hygienischen Maßnahmen er getroffen hat
  • Fehlende Heizung in der Winterzeit

 

Unerheblicher Mangel:

  • Abweichen der vereinbarten Hotelkategorie, sofern durch die andere Hotelkategorie die geschuldete Qualität ebenfalls erbracht wird
  • Ausfall einer Klimaanlage für eine Nacht
  • Fehlender Duschvorhang
  • Stimmen aus dem Nachbarzimmer
  • Fünf Kakerlaken im Hotelzimmer bei der Reise in ein südliches Land
  • Geschlossene Tauchschule bei einem Hinweis auf eine Tauchschule am Ort in der Reisebeschreibung
  • Kein Raucherzimmer
  • Wasserflecken und Kalkablagerungen im Bad des Hotelzimmers, da dadurch die Hygiene nicht beeinträchtigt werde (vgl. AG München, Urteil v. 07.11.2017, Az. 172 C 15107/17)

 

 

Verpflegung: Mängel beim Essen 

Erheblicher Mangel:

  • "Normales Frühstück", wenn "Spezialfrühstück" zugesagt war
  • Kaltes Büfett statt warmes Abendessen
  • Nicht angekündigte Selbstbedienung
  • Ausfall der Verpflegung oder einzelner Mahlzeiten
  • Abgegessenes Buffet wird nicht mehr nachgefüllt, Service zu langsam

 

Unerheblicher Mangel:

  • Fehlender Begrüßungscocktail
  • Einheitliches Gruppenessen Essen in "Schichten"
  • Herumtollende Kinder im Speisesaal
  • Bloße Behauptung schlechten Essens ohne Nachweis
  • Ungünstig gelegener Tisch
  • Hektik während der Mahlzeiten
  • Frühstück nach landestypischer Art und Weise
  • Pflicht zum Tragen einer langen Hose beim Abendessen  

 

 

Strand und Meer: Mängel der Umgebung

Erheblicher Mangel:

  • Steiniger und felsiger Strand statt feinen Sandstrands
  • Fehlende zugesagte Sonnenliegen und -schirme
  • Hotelabwasser am Hotelstrand
  • Pool und Steg ins Meer unbenutzbar
  • Hotelstrand zur Hälfte gesperrt

 

Unerheblicher Mangel:

  • Kiesstrand, wenn kein feiner Sandstrand zugesagt wurde
  • Überfüllter und verschmutzter öffentlicher Strand
  • Baggerarbeiten nur an Teilen des Strandes
  • Verschmutzung des öffentlichen Strandes/ Meerwassers
  • Zeitweiliges Badeverbot am öffentlichen Strand
  • staatliches Rauchverbot am Strand nach Buchung der Reise

 

 

Hier finden Sie noch einige interessante Urteile zum Thema:

 - Muezzin Ruf in der Türkei ist kein Reisemangel

behinderter Mitreisender ist kein Reisemangel 

mangelhaftes Ferienhaus im Ausland

- schlecht gelaunter Reiseleiter  

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