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Begegnung mit Ausländern im Ausland

7.03.2019

"Im Ausland gibt es keine Ausländer" dachte sich wohl ein Urlauber. Er buchte eine Reise nach Mauritius. Während der Reise musste er feststellen, dass Einheimische den Strand mit benutzten und sogar dort feierten. Dies ging dem Urlauber wohl entschieden zu weit. Zurück in Deutschland, klagte der Reisende auf Minderung des Reisepreises. Der Richter wies die Klage ab. Er war über die Argumentation des Reisenden sprachlos. Der Reisende gab an, Fernreisen zu unternehmen, um andere Länder und andere Leute kennen zu lernen. Die Klage beweist wohl eher das Gegenteil (Urteil des AG Aschaffenburg vom 19.12.1996, Az. 13 C 3517/95).

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