Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, darf aber für einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden. Jedoch wird der Führerschein eingezogen.
Hält die Verwaltungsbehörde einen Fahrerlaubnisinhaber für ungeeignet oder nicht fähig zum Führen von Kraftfahrzeugen, wird sie ihm die Fahrerlaubnis entziehen. Das gleiche gilt beim Erreichen von 8 Punkten oder mehr im Fahreignungsregister.
Der Fahrerlaubnisinhaber leidet entweder an körperlichen oder geistigen Mängeln oder weist charakterliche Defizite auf (z. B. durch schwerwiegende Verkehrsverstöße oder er hat 8 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei erreicht).
Bei rechtskräftiger, also gerichtlich nicht mehr überprüfbarer Entscheidung ist das Fahren verboten
Stand die Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges, kann der Strafrichter die Fahrerlaubnis als Maßregel der Besserung und Sicherung entziehen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt sofort nach Rechtskraft des Urteils.
Das Gericht erteilt der Verwaltungsbehörde die Auflage, vor Ablauf einer Frist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu bewilligen (sogenannte Sperrfrist). Das Mindestmaß kann sich auch auf ein Jahr erhöhen.
Die Sperre kann auch für immer gelten, wenn das Gericht eine dauerhafte Gefährdung der Allgemeinheit vermutet.
Das ist möglich im Rahmen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Dann allerdings müssen dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass Ihnen in der Hauptverhandlung tatsächlich die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Da für ein Mofa keine Fahrerlaubnis vorgesehen ist, ist diese motorisierte Fortbewegung erlaubt, wenn man eine Prüfbescheinigung besitzt - es sei denn, dass die Mofa-Benutzung durch die Verwaltungsbehörde oder das Gericht ausdrücklich verboten wird.
Die Polizei darf Ihnen die Fahrerlaubnis nicht entziehen. Sind die Beamten allerdings der Meinung, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, wird sie den Führerschein sofort wegnehmen.
0800 3746-555 gebührenfrei