Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Nichtvermögensschaden".
Ein Vermögensschaden ist jede in Geld bewertbare Einbuße, die jemand an seinem Vermögen erleidet. Man hat die Wahl zwischen Wiederherstellung in Natur oder Ersatz in Geld.
Normalerweise geschieht dies durch Naturalrestitution, d.h. durch Wiederherstellung des Schadens in Natur, z.B. durch eine Gegendarstellung in der Presse bei einer vorherigen Ehrverletzung. Der Schadensausgleich in Geld ist in der Regel ausgeschlossen. Eine der wenigen Ausnahmen ist vorgesehen für das Schmerzensgeld: hier erhält man eine Geldleistung.
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