Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
Nach § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Sie in Ihrem Fahrzeug Erste-Hilfe-Material mitführen, das der DIN 13164 entspricht. Diese DIN wurde 2014 geändert und der notwendige Inhalt von Verbandkästen erweitert. Im Handel werden Sie daher nur die neuen Verbandkästen erhalten. Verbandkästen mit der DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 dürfen aber noch bis zum Erreichen des Verfallsdatums verwendet werden.
Nach der neuen DIN 13164 muss Ihr Verbandkasten folgendes enthalten:
1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
1 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 cm x 160 cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandspäckchen K
Übrigens:
Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften über das Mitführen von Erste-Hilfe-Material werden Sie nach dem neuen Bußgeldkatalog als Kraftfahrzeugführer mit 5,- Euro zur Kasse gebeten. Bei der Hauptuntersuchung wird dies als geringer Mangel vermerkt.