... Sicherheit geht vor Sorge
Wenn Ihr Verhalten in irgendeiner Form zum Unfall beigetragen haben kann, sind Sie Unfallbeteiligter. Das verpflichtet Sie dazu, sofort anzuhalten, den nachfolgenden Verkehr zu sichern und die Unfallfolgen festzustellen. Wenn Sie schon vorher mit Rettungsaktionen beginnen, wird es für Sie und alle Unfallbeteiligten gefährlich. Besonders auf viel befahrenen Straßen und an unübersichtlichen Stellen spielen Sie sonst mit Ihrem und dem Leben anderer Menschen. Eine ungesicherte Unfallstelle kann zur tückischen Falle werden.
Handeln Sie richtig ...
Anhalten
Achten Sie bei geringfügigen Schäden (insgesamt bis ca. 1.500 Euro) darauf, dass Sie keinen Stau verursachen. Fahren Sie lieber an den Straßenrand. Ihren Ärger über den zerbrochenen Spiegel oder das zersplitterte Rücklicht sollten Sie nicht auf die nachfolgenden Autofahrer übertragen.
Warnblinker einschalten
Finden Sie den Schalter für die Warnblinkanlage auch im Unfallschreck?
Warndreieck aufstellen
Ein paar Meter hinter der Unfallstelle präsentiert, nützt es gar nichts. Gehen Sie dem Verkehr mindestens 100 Meter entgegen und stellen Sie das Warndreieck gut sichtbar auf. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit - tragen Sie das Warndreieck in Brusthöhe vor sich her. Wenn Sie die Hülle auf den Beifahrersitz legen, vergessen Sie es später nicht.
Tipp
Können Sie sich unter "100 Metern" auch nichts Genaues vorstellen? Auf Autobahnen und Landstraßen stehen die seitlichen Leitpfosten in der Regel in einem Abstand von 50 Metern. Orientieren Sie sich an den Pfosten, dürften Sie die 100 Meter ganz gut treffen. Nur an Gefahrenstellen, auf Kuppen oder in Kurven kann der Abstand geringer sein.
Warnleuchte anschalten
Unbeleuchtete Unfallstellen in der Dunkelheit sind besonders gefährlich. Deshalb gilt: Je heller, je sicherer. Sollten Sie eine Warnleuchte dabei haben, dann gehört sie auf das Wagendach. Vorgeschrieben ist sie nur für Kraftfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, wobei auch eine tragbare Blinkleuchte genügt
Warnweste anziehen
Das Anziehen einer Warnweste ist für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge schon länger vorgeschrieben (Lkw und Pkw). Aber auch als Privatperson müssen Sie seit Juli 2014 auf Autobahnen, an unübersichtlichen Stellen sowie bei schlechten Sichtverhältnissen (z.B. Regen oder bei Dunkelheit) eine Warnweste anziehen, wenn Sie aufgrund einer Panne oder eines Unfalls Ihren Wagen verlassen müssen. Die Warnwestenpflicht sieht vor, dass pro Pkw eine Warnweste mitgeführt werden muss. Zur Sicherheit Ihrer Fahrgäste ist es aber sinnvoll, pro Fahrgast eine Warnweste bereit zu halten.
Tipp
Schalten Sie nachts zur Unfallsicherung sämtliche zur Verfügung stehenden Lichtquellen ein. Selbst die Innenbeleuchtung kann hilfreich sein!